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Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrecht
Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) gewährt den Bundesbehörden weit reichende Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und formellrechtlicher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen. Gegenstand dieser Abhandlung sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des VStrR und sein Verfahrensrecht. Berücksichtigt werden die Schnittstellenprobleme, die sich bei einer subsidiären Anwendung des inzwischen revidierten Allgemeinen Teils ...

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